RS OGH 1975/1/22 1Ob2/75

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Veröffentlicht am 22.01.1975
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Norm

ABGB §364 A
ABGB §523 Ca
ABGB §1238

Rechtssatz

Ohne Widerspruch der Ehegattin kann, wenn es um die Beseitigung eines von Dritten rechtswidrig herbeigeführten Zustands der im ( Mit)Eigentum der Ehegattin stehenden Liegenschaft geht, der Ehemann bestimmen, in welcher Weise die Wiederherstellung begehrt wird.

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0010579

Dokumentnummer

JJR_19750122_OGH0002_0010OB00002_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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