Norm
ABGB §870 CIIRechtssatz
List ist bewusste Täuschung (Betrug) und setzt daher ein für die Entstehung des Irrtums vorsätzliches, ja ihn bezweckendes Verhalten des Irreführenden voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014821Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022