Norm
VersVG §187 Abs2Rechtssatz
Die Speditionsversicherung ist eine laufende Versicherung im Sinne von § 187 Abs 2 VersVG, die der Spediteur in der Regel nicht für einzelne Verkehrsverträge, sondern unter einer Generalpolice für seinen Betrieb deckt mit der Folge, daß alle von ihm abgeschlossenen Verkehrsverträge im Rahmen des § 6 SVS ohne sein weiteres Zutun versichert sind.
Veröff: VersR 1975,417
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0104018Dokumentnummer
JJR_19750131_AUSL000_0010ZR00023_7300000_001