RS OGH 1975/2/11 3Ob29/75

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Veröffentlicht am 11.02.1975
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Norm

ABGB §1055
ABGB §1090 IIe
ABGB §1336

Rechtssatz

Die Vereinbarung, wonach der Käufer, dem der Verkäufer die für den Transport erforderlichen Behältnisse entgeltlich beistellt, im Falle der verspäteten Rückstellung der Behältnisse ein zusätzliches Entgelt zu zahlen hat, stellt eine pauschalierte Ersatzleistung im Sinne § 1336 ABGB dar, wobei die im Vertrag angeführte "Miete" nur Berechnungsmaßstab ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 29/75
    Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 29/75
    Veröff: MietSlg 27159

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020020

Dokumentnummer

JJR_19750211_OGH0002_0030OB00029_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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