Norm
ABGB §1055Rechtssatz
Die Vereinbarung, wonach der Käufer, dem der Verkäufer die für den Transport erforderlichen Behältnisse entgeltlich beistellt, im Falle der verspäteten Rückstellung der Behältnisse ein zusätzliches Entgelt zu zahlen hat, stellt eine pauschalierte Ersatzleistung im Sinne § 1336 ABGB dar, wobei die im Vertrag angeführte "Miete" nur Berechnungsmaßstab ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020020Dokumentnummer
JJR_19750211_OGH0002_0030OB00029_7500000_002