Norm
AußStrG §73Rechtssatz
Bei der jure-crediti-Einantwortung müssen die einzelnen Vermögensobjekte, welche übergeben, und die Forderungen, zu deren Gunsten sich dieser Übergang vollzieht, genau festgestellt werden, da sowohl hinsichtlich der Aktiv- wie der Passivseite nur Singularsukzession vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0007692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2017