Norm
ZPO §272 ARechtssatz
Es besteht auch die Möglichkeit, daß das Beweisverfahren keine verläßlichen Aufschlüsse darüber abgibt, ob die von der Partei behauptete Tatsache eingetreten ist oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0040228Dokumentnummer
JJR_19750218_OGH0002_0040OB00003_7500000_002