Norm
ZPO §59Rechtssatz
Es ist Aufgabe des Beklagten, die notwendigen Behauptungen dafür aufzustellen, daß (nunmehr) die Voraussetzungen für die Berechtigung des Verlangens nach Leistung einer Prozeßkostensicherheit durch den Kläger gegeben sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0036049Dokumentnummer
JJR_19750218_OGH0002_0040OB00077_7400000_001