Norm
ABGB §880a BRechtssatz
Die Übernahme einer Bankgarantie zählt zu den laufenden Geschäften einer Kreditunternehmens und fällt nicht gemeiniglich in den Aufgabenbereich eines Angestellten, der im Geschäftslokal des Kreditinstitutes die Kundschaft zu bedienen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0016959Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009