RS OGH 1975/3/4 3Ob247/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1975
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Norm

ABGB §914 I
EO §36 Ac

Rechtssatz

Erklärt der Gläubiger nach Eintritt des Terminsverlustes, daß er die verspätete Zahlung ohne Präjudiz toleriere, und fordert er den Schuldner auf, in Zukunft dafür zu sorgen, daß die Rückzahlungsraten rechtzeitig eingehen so hat der Gläubiger seinen Willen zum Verzicht auf die Verzugsfolgen unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 247/74
    Entscheidungstext OGH 04.03.1975 3 Ob 247/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000890

Dokumentnummer

JJR_19750304_OGH0002_0030OB00247_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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