Norm
ABGB §1295 Ia8Rechtssatz
USt für Reparaturkosten ist vom Schädiger auch dann zu ersetzen, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert, sondern zum Erwerb eines anderen (neuen) Fahrzeuges teilweise in Zahlung gegeben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037932Dokumentnummer
JJR_19750312_OGH0002_0080OB00020_7500000_001