RS OGH 1975/3/18 5Ob28/75, 3Ob103/86, 5Ob3/07p

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Veröffentlicht am 18.03.1975
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Norm

GBG §12

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Übernehmers einer Liegenschaft für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum des Übergabsobjektes zur Bezahlung einer Leibrente zwecks Sicherstellung der künftigen Versorgung des Übergebers und seiner Ehefrau kann als Reallast verbüchert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0060366

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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