Norm
GBG §12Rechtssatz
Die Verpflichtung des Übernehmers einer Liegenschaft für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum des Übergabsobjektes zur Bezahlung einer Leibrente zwecks Sicherstellung der künftigen Versorgung des Übergebers und seiner Ehefrau kann als Reallast verbüchert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0060366Zuletzt aktualisiert am
09.12.2009