Norm
ABGB §1054Rechtssatz
Im Zweifel kann der Käufer damit rechnen, daß in einem ihm genannten Preis die USt enthalten ist. Auch bei beiderseitigen Handelsgeschäften muß davon ausgegangen werden, daß der vereinbarte Preis im Zweifel immer auch die USt enthält; Zweifel gehen zu Lasten des Verkäufers (Schaumburg NJW 1974, 1735).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037916Dokumentnummer
JJR_19750319_OGH0002_0010OB00039_7500000_002