Norm
StGB §94Rechtssatz
Die Frage nach der Zumutbarkeit der Überzeugungspflicht und Hilfeleistungspflicht des Täters im konkreten Fall ist eine normative Wertentscheidung, mithin eine Rechtsfrage, die zu lösen allein dem Gericht obliegt; hinsichtlich der hiefür nach Lage des Falles mitbestimmenden Vorfrage aber, ob und inwieweit beim Täter ein psychischer Ausnahmezustand vorlag, der von ihm die Einhaltung dieser Pflichten nicht ordern hätte lassen, liegt eine Tatfrage vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0093259Dokumentnummer
JJR_19750320_OGH0002_0130OS00015_7500000_001