RS OGH 1975/3/20 2ABR111/74

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Veröffentlicht am 20.03.1975
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Norm

ArbVG §120

Rechtssatz

Die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Betriebsratsmitglied oder einer anderen der in § 103 Abs 1 BetrVG genannten besonders geschützten Personen, die vor Erteilung oder Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochen wird, ist unheilbar nichtig; die Kündigung kann weder durch die nachträgliche Zustimmung des Betriebsrats noch durch deren spätere Ersetzung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren wirksam werden.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1975:RS0104430

Dokumentnummer

JJR_19750320_AUSL000_002ABR00111_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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