Norm
ArbGerG §1 IHRechtssatz
Ungeachtet der Zuständigkeit des Einigungsamtes hat das Arbeitsgericht dann, wenn eine Entscheidung des Einigungsamtes aus welchem Grund immer noch nicht erfolgt ist, zu prüfen, ob eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl gegeben ist, wenn diese Frage für seine Entscheidung erheblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0050787Dokumentnummer
JJR_19750408_OGH0002_0040OB00005_7500000_002