Norm
EO §39 IRechtssatz
Ist die Exekution in Ansehung eines Exekutionsmittels rechtskräftig mit Wirkung des § 39 Einleitungssatz EO eingestellt, so ist das Rechtschutzinteresse des betreibenden Gläubigers in Ansehung dieses Exekutionsmittels weggefallen (hier nachträgliche Abweisung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0001077Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012