RS OGH 1975/4/10 7Ob55/75

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Veröffentlicht am 10.04.1975
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Norm

LPG §2
LPG §16

Rechtssatz

Der Pächter kann sich ungeachtet des § 2 LPG in einem gerichtlichen Vergleich gültig verpflichten, die Pachtliegenschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen und dem Verpächter geräumt zu übergeben. Keine Verlängerung eines Landpachtvertrages nach § 16 LPG wenn der Lebensunterhalt des Pächters durch sonstige Einkünfte gesichert ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 55/75
    Entscheidungstext OGH 10.04.1975 7 Ob 55/75
    Veröff: MietSlg 27543

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0066159

Dokumentnummer

JJR_19750410_OGH0002_0070OB00055_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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