Norm
LPG §2Rechtssatz
Der Pächter kann sich ungeachtet des § 2 LPG in einem gerichtlichen Vergleich gültig verpflichten, die Pachtliegenschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen und dem Verpächter geräumt zu übergeben. Keine Verlängerung eines Landpachtvertrages nach § 16 LPG wenn der Lebensunterhalt des Pächters durch sonstige Einkünfte gesichert ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0066159Dokumentnummer
JJR_19750410_OGH0002_0070OB00055_7500000_001