Norm
EO §389 IRechtssatz
Es genügt nicht, wenn die gefährdete Partei einen Sachverhalt behauptet, aus dem sich mehrere inhaltlich verschiedene Ansprüche ableiten lassen, deren wahlweise Geltendmachung ihr freigestellt bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005361Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013