RS OGH 1975/4/10 7Ob56/75

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Veröffentlicht am 10.04.1975
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Norm

EO §389 I
EO §389 IIIA
EO §389 IIIC

Rechtssatz

Es genügt nicht, wenn die gefährdete Partei einen Sachverhalt behauptet, aus dem sich mehrere inhaltlich verschiedene Ansprüche ableiten lassen, deren wahlweise Geltendmachung ihr freigestellt bleibt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 56/75
    Entscheidungstext OGH 10.04.1975 7 Ob 56/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005361

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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