RS OGH 1975/4/22 3Ob94/75

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Veröffentlicht am 22.04.1975
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Norm

EO §7 Ac

Rechtssatz

Wurde der Verpflichtete nicht schlechthin dazu verurteilt, dem betreibenden Gläubiger das Einfahren in die Garage zu gewährleisten, sondern ihm nur aufgetragen, Hindernisse ganz bestimmter Art zu entfernen, ist die Entfernung ähnlicher Hindernisse nicht erzwingbar.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 94/75
    Entscheidungstext OGH 22.04.1975 3 Ob 94/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000422

Dokumentnummer

JJR_19750422_OGH0002_0030OB00094_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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