Norm
ABGB §902 Abs2Rechtssatz
Gemäß § 902 ABGB ist der letzte Tag für die Erklärung der Kündigung bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen jener Wochentag, der seiner Benennung dem Wochentag entspricht, auf den der Kündigungstermin fällt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Frist, Berechnung, EndeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0028133Dokumentnummer
JJR_19750422_OGH0002_0040OB00018_7500000_001