Norm
ABGB §684Rechtssatz
Die zur Erfüllung des Vermächtnisses unumgänglich notwendige Grundstücksteilung geht allein zu Lasten des beschwerten Erben, seine Berufung auf die damit verbundenen Auslagen kann die Ausstellung der zur Verbücherung notwendigen Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG nicht hindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0008395Dokumentnummer
JJR_19750429_OGH0002_0040OB00526_7500000_001