Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Zwar ist für die Zulässigkeit der Exekution der Zeitpunkt der Einbringung des Exekutionsantrages maßgebend, doch ist es zulässig, in der Exekutionsbewilligung den bis zur Entscheidung über den Exekutionsantrag entstandenen Unterhaltsrückstand ziffernmäßig anzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000071Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011