RS OGH 1975/5/13 3Ob110/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1975
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Norm

EO §78
ZPO §528 C1
ZPO §528 C6

Rechtssatz

Daß im Zwangsversteigerungsverfahren ein späterer Beschluß von Ergebnissen eines früheren rechtskräftigen Beschlusses ausgeht, stellt zwar einen Zusammenhang zwischen beiden Beschlüssen, aber nicht jenen dar, der bei Formalentscheidung im früheren und bestätigender Sachentscheidung im späteren Beschluß letzteren zu einem bloß teilweise bestätigenden machen würde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 110/75
    Entscheidungstext OGH 13.05.1975 3 Ob 110/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002406

Dokumentnummer

JJR_19750513_OGH0002_0030OB00110_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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