Norm
ABGB §1323 BRechtssatz
Beim Zeitwert ist nicht auf ein Fahrzeug gleicher Type in Normalausstattung, sondern auf das konkrete Fahrzeug im Zustande vor seiner Beschädigung mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörigen "Extras" abzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0030404Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.02.2022