RS OGH 1975/6/5 12Os60/75, 12Os72/75, 13Os175/75, 11Os48/76, 12Os55/76, 11Os89/76, 9Os13/77, 12Os157

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Veröffentlicht am 05.06.1975
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Norm

StGB §70

Rechtssatz

Gewerbsmäßig handelt, wer darauf abzielt, sich durch die wiederkehrende Begehung der strafbaren Handlung eine ständige ("fortlaufende") oder doch für längere Zeit wirksame Einnahme zu erschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092112

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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