RS OGH 1975/6/6 9Os73/75, 9Os48/75, 9Os134/75, 9Os156/75, 11Os192/76, 11Os17/77, 12Os110/77 (12Os121

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.1975
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Norm

StPO §41 Abs6
StPO §285 Abs1

Rechtssatz

Es gibt nur eine Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde; hat sie der Verteidiger ausgeführt, so ist auf Eingaben des Angeklagten nicht einzugehen (RZ 1973,69; 12 Os 14/73).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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