Norm
AngG §27 Z1 E1bRechtssatz
"In seiner Tätigkeit" erfordert, daß zwischen der Tätigkeit des Angestellten, die er im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für seinen Arbeitgeber zu erbringen hat, und der Annahme des Vorteils ein unmittelbarer und nicht bloß ein mittelbarer Zusammenhang bestehen muß.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Zuwendung unberechtigter Vorteile, Dienstverhältnis, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Annahme, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029817Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0040OB00029_7500000_008