Norm
ABGB §142 HdRechtssatz
Um eine verläßliche Entscheidung nach § 177 ABGB treffen zu können, genügt es nicht, die Umstände bei dem einen Elternteil ausführlich zu erheben, nicht aber jene beim anderen Elternteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006287Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0050OB00083_7500000_001