Norm
AngG §27 Z4 E4dRechtssatz
Unterlassung "einer den Umständen nach erheblichen Zeit der Dienstleistung" ist jedes, mit dieser Verpflichtung zur Einhaltung der vertraglichen, kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit unvereinbare schuldhafte Verhalten eines Arbeitnehmers.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Verschulden, Unterlassen, Arbeitsleistung, Dienstzeit, Zeit, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029572Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018