Norm
ABGB §1162 IAcRechtssatz
In der Zusage eines Arbeitnehmers, einem Kunden bei Arbeiten in seiner Freizeit gegen Entgelt behilflich sein zu wollen, kann eine Vertrauensunwürdigkeit begründende Handlung nicht erblickt werden, wenn diese Arbeiten nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören und eine solche in der Freizeit durchzuführen beabsichtigte Tätigkeit die Dienstpflichten des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Treuepflicht, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurrenz, Nebenbeschäftigung, Nebentätigkeit, Pfusch, Schwarzarbeit, Pflicht, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029556Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0040OB00029_7500000_004