Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
Eine Erklärung der vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages muß die ernsthafte Absicht zum Ausdruck bringen, das Arbeitsverhältnis sofort für die Zukunft trotz einer über diesen Zeitpunkt hinaus vorgesehenen und vereinbarten Vertragsdauer durch diese einseitige Erklärung zu beenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021579Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0040OB00023_7500000_005