Norm
ASVG §148 Z7Rechtssatz
Der Anspruch der Rechtsträger öffentlicher Krankenanstalten gegen einen Sozialversicherungsträger auf Pflegegebührenersatz (Songergebührenersatz) ist privatrechtlicher Natur, dem Grunde nach aber bereits durch das Gesetz festgelegt, da dieses bestimmt, daß der Rechtsträger der öffentlichen Krankenanstalten für die Dauer der vom Versicherungsträger gewährten Anstaltspflege einen Anspruch auf Ersatz der Pflegegebühren nur gegenüber dem Sozialversicherungsträger, nicht aber gegenüber dem Erkrankten selbst, hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0065786Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0040OB00536_7500000_004