Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Die Allgemeine Unfallsversicherungsanstalt ist bei Erstattung von Gutachten darüber, ob ein Lärmeinwirkung gesundheitsgefährdend ist und wie sie abgestellt oder vermindert werden kann, hoheitlich tätig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0050191Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0040OB00319_7500000_003