Norm
ZPO §1 AbRechtssatz
Eine bloß unrichtige oder ungenaue Bezeichnung der Parteien darf nicht zur Zurückweisung der Klage mangels Parteifähigkeit oder zur Abweisung des Klagebegehrens mangels Klagslegitimation führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0035354Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2010