Norm
ABGB §871 FRechtssatz
Die nach Inhalt und Form ordnungsgemäß ausgestellte Prozessvollmacht kann nur im Innenverhältnis, nicht aber mit Wirkung dem Gericht oder dem Prozessgegner gegenüber etwa wegen Irrtums mit Wirkung für die Vergangenheit angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0016257Dokumentnummer
JJR_19750611_OGH0002_0010OB00076_7500000_001