Norm
ABGB §948Rechtssatz
Für die Zurechenbarkeit eines sich äußerlich als grober Undank darstellenden Verhaltens des Beschenkten gegenüber dem Schenker ist auch das Bewusstsein des Beschenkten erforderlich, durch sein Verhalten dem Schenker Kränkung zuzufügen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0079373Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018