Norm
GehG §24Rechtssatz
Im Dienstrechtsverfahren ist auf Grund des HfD vom 16.08.1841 JGS 555 die Forderung des Staates an seine Beamten und Diener oder der letzteren an den Staat geltend zu machen, nicht aber die auf die rechtsgrundlose Vorschreibung von Entgeltbeträgen gestützte Bereicherungsklage gegen jene Genossenschaft, welche die vom BMLV zugewiesene Dienstwohnung bereitstellte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0045507Dokumentnummer
JJR_19750618_OGH0002_0010OB00089_7500000_001