Norm
ABGB §425 ffRechtssatz
Aus der Zulassung eines Kraftfahrzeuges und der Bezeichnung des Zulassungsbesitzers an der Außenseite des Lastkraftwagens kann nicht ohne weiteres auf die Eigentümereigenschaft des Zulassungsbesitzers geschlossen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0065847Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2017