Norm
FinStrG §38 litaRechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob ein Schmuggel gewerbsmäßig begangen wird, kommt es darauf an, ob sich der Täter durch wiederholten Schmuggel - und nicht etwa nur durch wiederholte Verwertungshandlungen nach einmaligem Schmuggel - eine laufende Einnahme verschaffen will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0086909Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020