Norm
EO §55 Abs2Rechtssatz
Es ist Sache des Verpflichteten, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Freibeträgen nach § 5 Abs 2 und 3 LPfG zu behaupten und nachzuweisen, auch wenn die Entscheidung des Gerichtes hierüber vom Drittschuldner beantragt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002062Dokumentnummer
JJR_19750624_OGH0002_0030OB00142_7500000_002