Norm
ABGB §964Rechtssatz
Den Dienstgeber trifft - bei Untunlichkeit eines täglichen Abbaues und Wiederaufbaues - für im Barraum aufgestellte Instrumente und Geräte (automatische Geräuschkulisse, Tonbandgeräte) der Musikkapelle eine Sicherungspflicht und Haftpflicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0029619Dokumentnummer
JJR_19750624_OGH0002_0040OB00024_7500000_001