RS OGH 1975/6/29 13Os64/75

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Veröffentlicht am 29.06.1975
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Norm

StGB §32 ff

Rechtssatz

Die im 4.Abschnitt des AT des StGB (ab § 32) zugeordneten Vorschriften bezwecken eine Harmonisierung der vornehmlich auf den allgemeinen Unrechtsgehalt der Tat abgestellten Strafdrohungen des BT mit den Erfordernissen eines an der personalen Komponente der Täterschuld orientierten Strafausspruchs im Einzelfall. Sie sind damit zugleich Richtschnur und Determinierung des dem Richter für die Rechtsfindung innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Strafbefugnis eingeräumten Ermessens.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 64/75
    Entscheidungstext OGH 29.06.1975 13 Os 64/75
    Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1975/268 S 609 = RZ 1975/94 S 203 (eine Entscheidungsbesprechung, Nowakowski, 192)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090660

Dokumentnummer

JJR_19750629_OGH0002_0130OS00064_7500000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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