Norm
PornG §1 CRechtssatz
Die der Rechtsfrage, ob ein Druckwerk unzüchtig ist, vorgeschaltete Frage nach künstlerischer Tendenz und künstlerischer Qualität reicht ins Tatsächliche. Diesbezügliche Feststellungen lassen sich jedoch bei Produkten, die angesichts ihrer subjektiven Tendenz bzw ihrer objektiven Art und Beschaffenheit offenkundig und sinnfällig jenseits jedweden ehrlichen künstlerischen Schaffens stehen, auch ohne Beiziehung eines Sachverständigen treffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0088171Dokumentnummer
JJR_19750702_OGH0002_0100OS00018_7500000_001