Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Die materiellrechtliche Gestaltungswirkung der Entlassungserklärung hängt vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die damit beabsichtigte sofortige Auflösung des Dauerrechtsverhältnisses ab, also davon, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der dem die Auflösung erklärenden Partner die Fortsetzung des Dauerrechtsverhältnisses unzumutbar werden läßt. Ob die materiellrechtlichen Voraussetzungen für diese - außerordentliche - Auflösungserklärung vorlagen, kann in einem Rechtsstreit darüber vom Gericht nur feststellend beurteilt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021603Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_005