Norm
ABGB §1501Rechtssatz
Wirksamkeit des Verzichtes auf die Verjährungseinrede durch die Beklagte, wenn ihr die schon eingetretene Verjährung zu diesem Zeitpunkt bereits in ihrem vollen Wert erkennbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0034734Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_011