Norm
StGB §288Rechtssatz
Die materiellrechtliche Frage der Verantwortung für eine unter Zeugenpflicht bewusst wahrheitswidrig abgelegte Aussage ist lediglich von der formellen prozessualen Stellung des Vernommenen und davon abhängig, ob sich der falsch Aussagende zur Zeit der Vernehmung der Unrichtigkeit seiner Angaben und der Tatsache bewusst war, dass er vor Gericht als Zeuge vernommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0096151Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2012