Norm
StGB §74 Z5Rechtssatz
Die Eignung, beim Bedrohten der Vorstellung Eingang zu verschaffen, es stehe ein Ereignis bevor, das mit der unangenehmen Vorausempfindung des diesem Ereignis entspringenden angekündigten Übels verbunden ist, muß objektiv gegeben sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092781Dokumentnummer
JJR_19750813_OGH0002_0090OS00042_7500000_001