Norm
ZPO §6 Abs1Rechtssatz
Die Rechtskraft eines die Prozeßfähigkeit bejahenden untergerichtlichen Beschlusses hindert die Erörterung der Revisionsrüge, daß das Gutachten des zur Beurteilung der Prozeßfähigkeit herangezogenen Sachverständigen in erster Instanz nicht erörtert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0035421Dokumentnummer
JJR_19750904_OGH0002_0060OB00072_7500000_002