Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Wer als "Chef" eines Unternehmens einen Dienstvertrag abschließt, ohne zu erkennen zu geben, daß er nur als Vertreter des wirklichen Firmeninhabers handeln will, wird selbst Dienstgeber.
Entscheidungstexte
Schlagworte
DGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0019712Dokumentnummer
JJR_19750909_OGH0002_0040OB00046_7500000_002