Norm
ABGB §863 CIVRechtssatz
Ob im Verzicht auf den Anspruch gegenüber Lenker und Halter auch ein Verzicht gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu erblicken ist, ist Auslegungsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014197Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010